Haus- & Gewässerordnung
Hausordnung
1. Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Eltern haften für Ihre Kinder.
3. Keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
4. Fahren mit Booten, Baden, offenes Feuer und Grillen ist nicht erlaubt.
5. Hunde sind auf dem ganzen Gelände an der Leine zu führen.
6. Bei Zuwiderhandlung wird mit Hausverbot und Anzeige geahndet.
Gewässerordnung
1. Angeln nur bei Akzeptanz unserer Gewässerordnung.
2. Angeln ist nur in Besitz eines gültigen Fischereischeines erlaubt.
3. Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße, Schonzeiten und Bestimmungen des Fischereigesetzes Baden-Württemberg.
4. Erst Angelkarte erwerben, dann angeln. Geangelt werden darf an allen 3 Seen (Forellensee, A-See und Birkensee).
5. Angelkarte gültig pro Person und Tag. Weitere Informationen siehe Öffnungs- & Angelzeiten sowie Preisliste Angelkarten.
6. Angelkarte nicht übertragbar auf andere Personen.
7. Ohne Unterfangkescher wird keine Angelerlaubnis erteilt.
8. Lebende Köderfische, Blinkern, Anfüttern, Köderboote, Setzkescher sind nicht erlaubt, ausgenommen Futterkorb.
9. Pro Rute ist nur ein Haken zu verwenden.
10. Bitte nutzen Sie hochwertige Angelausrüstung.
11. Mit den gefangenen Fischen ist waidgerecht umzugehen.
12. Es dürfen keine geangelten Fische in den See zurückgesetzt werden, ausgenommen bei Mindestmaß und in der Schonzeit.
13. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
14. Bei Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen.
15. Die jeweils gefangene Edelfischart ist unmittelbar nach dem Fang in der Angelkarte einzutragen und Karte nach Beendigung des Angelns an den Aussteller zurückzugeben.
16. Bei Erreichen des Fanglimits ist das Angeln umgehend einzustellen.
17. Es besteht keine Fanggarantie.
18. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten.
19. Fahren mit Booten, Baden, offenes Feuer und Grillen ist nicht erlaubt.
20. Hunde sind an der Leine zu führen.
21. Die Lärmbelästigung anderer ist zu vermeiden, Ruhestörer haben am Gewässer nichts zu suchen.
22. Der Angelplatz ist sauber und ordentlich zu verlassen.
23. Bei Kontrollen ist die Angelkarte den berechtigten Personen vorzuzeigen.
24. Bei Zuwiderhandlung wird mit Kartenentzug und Anzeige geahndet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Entgegenkommen!!!